"Mädchen hat sich nicht genug gewehrt"

  • MARL.


    Dieses Urteil ist eine Überraschung, die Begründung ein Schock: Vor dem
    Landgericht Essen wurde am Montag ein Mann (31) aus Marl vom Vorwurf der
    Vergewaltigung freigesprochen – weil sein Opfer (15) sich nicht
    genügend gewehrt hat.



    „Wenn man etwas nicht will, muss man das deutlicher machen. Er wusste ja
    nicht, dass sie das gar nicht wollte“, sagte die Richterin. Auch die
    Staatsanwältin hatte auf Freispruch plädiert, nachdem sie zuvor noch die
    Anklage mit ungeheuerlichen Details vorgelesen hatte.




    Der 31-Jährige soll im Juli 2009 in seiner Wohnung in der
    Heinrich-Heine-Straße nach einem durchzechten Abend ein damals
    15-jähriges Mädchen zum Sex gezwungen haben. Um dabei seine Ruhe zu
    haben, schickte er vorher seine Lebensgefährtin und eine Freundin aus
    der Wohnung. Die Frauen, die dem alkohol- und drogenabhängigen Mann
    offenbar hörig waren, verließen die Wohnung ohne Widerspruch. Was dann
    geschah, ist unbestritten: Es kam zum Sex zwischen dem kräftigen Mann
    und dem Mädchen. Die Schülerin soll gesagt haben „Nein, ich will das
    nicht“, doch er habe einfach weitergemacht.




    Während der Angeklagte zu den Vorwürfen schwieg, sagte das Mädchen
    gestern, es habe alles über sich ergehen lassen. Immerhin gilt der Mann
    als äußerst gewaltbereit. Er sitzt derzeit eine Haftstrafe von über drei
    Jahren ab, weil er unter anderem eine Bekannte im Streit verprügelt
    hatte.




    Doch dem Gericht reichten die Angaben des Mädchens nicht. „Es war nicht
    in einer schutzlosen Lage. Es hätte weglaufen oder Hilfe rufen können,
    aber es hat alles über sich ergehen lassen. Das reicht nicht, um
    jemanden zu bestrafen“, betonte die Richterin.




    Der Anwalt des Mädchens, Dirk Brockpähler aus Castrop-Rauxel, sagte nach
    dem Urteil: „Man kann jeder Frau nur einen Rat geben: Im Zweifel musst
    du kratzen.“

  • Was soll man den hierzu sagen ? Stand die Richterin unter Drogen oder ist Deutschland mittlerweile so tief gesunken. DIe Richterin gehört auch mal vergewaltigt um zu sehen wie das ist, mal schauen ob die dann immernoch so denkt.

  • ich weiss ja nicht wie das bei euch ist.
    aber ich bin icher so wie bei uns, einspruch gegen das urteil erheben, es gibt schliesslich noch höhere instanzen.


    ich persönlich finde wenn ich der vater wäre hätte das schwein keine ruhige minute mehr.
    schliesslich wahr sein wohnort ja dem mädchen bekannt.
    und wenn ich dafür einsitze, der käme nicht ungeschoren davon.
    unabhängig vom urteil, man muss ja nicht selbt in erscheinung treten.....

  • Meiner meinung nach hats die Richterin verka**t, ich denke ihre karriere ist im Eimer.
    Sie soll zur nächsten Gerichtsstufe gehen, spätestens beim Bundesverfassungsgericht wird sie siegen.

  • Hast du ne Quelle dazu?


    Mir klingt das mehr als absurd, besonders wegen dem alter.


    Wenn das stimmt kann man nur den Kopf schütteln und hoffen das die eine Instanz weiter gehen und nen ordentlichen Richter bekommen.

  • Ich hatte den Artikel auch online gelesen und war genauso geschockt und entsetzt wie ihr.


    Wie kann das sein, dass ein 31jähriger MANN ein 15jähriges KIND zum Beischlaf zwingen kann und auch noch ungeschoren davon kommt, weil die Kleine vielleicht starr vor Angst war und sich deshalb nicht gewehrt hat?? Man darf zwar nicht vergessen, dass es wohl durchaus 15jährige Mädchen gibt, die so etwas freiwillig mitmachen würden, aber dieses Mädchen hat ja wohl ausdrücklich "NEIN" gesagt. Was wäre passiert, wenn sie in Panik nach einem Messer oder einer Schere o.ä. gegriffen und wild um sich gestochen hätte? Ich kann es euch sagen: SIE wäre wegen Körperverletzung dran gewesen, so sieht's aus! Dann hätte diese "Richterin" mit Sicherheit argumentiert, dass eine solche Reaktion ja nicht nötig gewesen wäre, sie hätte ja die Wohnung verlassen (ha-ha) oder alles über sich ergehen lassen können, sich solchermaßen zu wehren würde ja schon an versuchten Totschlag grenzen oder so ähnlich.


    Zitat: "Der Mann galt als äußerst gewaltbereit" - weiteres Zitat: "Es (das Mädchen) war NICHT in einer schutzlosen Lage. Es hätte weglaufen oder um Hilfe rufen können". Es steht in dem Artikel ferner geschrieben, dass der Mann sehr kräftig ist, als äußerst gewaltbereit gilt und (zur Zeit??) eine über 3jährige Haftstrafe absitzt, weil er "im Streit eine Bekannte verprügelt hat". Wie sehr muss er denn die Bekannte verprügelt haben, dass er eine über 3jährige Haftstrafe absitzt?? Und wenn er diese zur Zeit absitzt, dann hatte er ja wohl zum Zeitpunkt dieser Vergewaltigung (für mich ist es eine) Hafturlaub, richtig? Und während des Hafturlaubs darf man dann ungestraft 15jährige Kinder vergewaltigen? Ich glaub' echt, ich spinne.


    Natürlich hat sich eine 15jährige nicht in der Wohnung eines drogen- und alkokohlabhängigen und sich in Hafturlaub befindenden Kriminellen aufzuhalten. Das ist wohl mehr als schlechter Umgang. Aber gibt diese Tatsache allein das Recht auf Freispruch? Weil sie sich dort freiwillig aufgehalten hat?


    Sorry, für mich ist eine 15jährige noch ein Kind, auch wenn sie vor dem Gesetz bereits als Jugendliche gilt. Der Mann gehört hinter Gitter, mit mindestens noch 3 Jahren wegen Vergewaltigung hintendran, und OHNE weiteren Hafturlaub. Und Sie, Frau Richterin, haben Ihren Beruf verfehlt.

  • hi,


    eigentlich ein schwieriges thema, denn moralisch gibt es keine entschuldigung für diese schweinerei,
    ABER man sollte beachten, das die richterin durchaus anders hätte urteilen können, auch wenn der anwalt von dem SCHWEIN
    sich auf die gesetzgebung beruft. entscheidend ist hier das wort: ZWANGSLAGE


    - § 176 und § 176a STGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern unter 14 Jahren (kam nicht zur anwendung)


    - §182 STGB - Sexueller Mißbrauch von Jungendlichen (14- 18 Jahre)
    dieser Paragraph kam hier wohl zur anwendung und da scheint die richterin die einizige
    möglichkeit: "eine zwangslage" nicht ausreichend bedacht zu haben.


    Quelle:



    die frage die ich eigentlich noch viel wichtiger finde, ist:
    wie können die eltern eine 15 jährige bei einem "für alkohol und drogen bekannten MANN", überhaupt feiern und übernachten lassen?
    wo ist die fürsorge und aufsichtspflicht der eltern? wenn die eltern das umfeld kannten, dann ist das zulassen ihrerseits schon strafbar.


    der täter gehört mit aller härte bestraft, aber das umfeld des mädchens sollte sich auch sehr unangenehme fragen stellen lassen.


    in diesem sinne .....

  • solch menschlicher abfall kann gar nicht hart genug bestraft werden, genau wie kinderschänder (bei ner 15 jährigen zählt er für mich eigentlich dazu) gehört der am nächsten baum aufgeknüpft...


    dass der wegen so ner hirnamputierten richterin noch frei kommt....ohne worte, aber das is wahrscheinlich die sorte richter, der 15 jährigen schlägern die einen totgetreten haben mitm paar sozialstunden auf die fingerklopft...

  • Die Aussage mit nicht genug gewehrt wurde wohl zurückgenommen oder war von den Medien eher benutzt. Jetzt heißt es, sie war in keiner Schutzlosen lage oder so ähnlich. Wenn sie zum Beispiel geschrien hätte, hätten Nachbarn es mit bekommen und deswegen legt die Richterin es halt nach Aussage gegen Aussage aus und somit im Zweifel für den Angeklagten.
    Das lässt einen dann leider nur noch den Kopf schütteln. Es geht aber wohl noch schlimmer, auch der Anwalt des Mädchens hat wohl mal gesagt, die Richterin konnte bei den Gesetzen ihr Urteil gar nicht anders fällen.


    Und auch wenn die erst 15 ist, hoffe ich, dass da für beide noch irgendwas nachkommt. Jugendamt sollte da nämlich wirklich mal nachgehen und wenn fahrlässigkeit von den Eltern fest gestellt werden kann, sollte da wirklich was folgen. Wenn sie die verarscht hat, hoffe ich das die Eltern ihr zumindest den Kopf waschen können, oder sie aus der Sache einfach lernt.


    Ich denke mal der Kerl wird selbst wenn es beim Freispruch bleibt nicht mehr froh werden.

  • wer sich in gefahr begibt kommt darin um....klingt hart ist aber so.. und man sollte die 15jährigen mädchen nicht unterschätzen..drogen und alkohol sind in dem alter doch äußert interessant für die kids(leider)...
    keiner von uns war dabei..meist werden noch wichtige punkte nicht benannt vor dem gericht/polizei
    ich finde das auch nicht richtig was da passiert ist, bitte nicht falsch verstehen ;)

  • HI


    Ich bin ganz deiner Meinung Maginus!


    Auserdem is es doch sowieso Strafbar mit einer minderjährigen zu schlafen egal ob sie es will oder nicht.
    Habe da schon einige berichte gelesen in denen sich eine minderjährige in einen älteren Mann verliebte und es in dieser
    Beziehung zum gewolltem SEX von beiden Seiten kam.
    Der Mann wurde dennoch verklakt weil SIE minderjährig war!! :thumbdown:
    Da versteh einer die Deutsche rechtslage! Ich versteh sie auf jedenfall nicht mehr. X( :thumbdown: